Schildkröte oH--1

Mögliche Auswirkungen eines einseitigen Hörschadens

Das menschliche Gehirn braucht zur Verarbeitung der Sinneswahrnehmung „Hören“ zwei gleichwertige Höreindrücke über das rechte und das linke Ohr. Erst dadurch ist es
in der Lage, die
Richtung zu „berechnen“, aus der ein Geräusch oder Sprache kommt.

Deshalb ist bei Vorliegen eines einseitigen Hörschadens das Richtungshören nicht möglich!

Ebenso ist das beidohrige Hören Voraussetzung dafür, dass man den Nutzschall
(z.B. Sprache
) vom Störschall (z.B. Unruhe im Klassenzimmer oder Straßenlärm) unterscheiden kann. Das bedeutet, dass bei Hintergrundgeräuschen die Sprachdifferenzierung* gestört oder sogar überhaupt nicht mehr
möglich ist!
Dasselbe Phänomen tritt auch ein, wenn die raumakustischen Verhältnisse ungünstig sind, wie zum Beispiel in schalltechnisch schlecht gedämmten Räumen, in großen Räumen oder in Räumen mit Nachhall; hier nimmt das Sprachverständnis bei einseitig Hörgeschädigten erheblich ab. Leider haben die meisten Klassenzimmer an allgemeinen Schulen eine schlechte Raumakustik.

(Anmerkung: * Sprachdifferenzierung = Unterscheidung von sprachlichen Einheiten wie z.B. Einzellaute, Silben, Wörter und Sätze mittels Hören und Sehen; Aufschlüsselung der Sprache, Vorstufe zum Sprachverständnis)

Daraus können resultieren:

- psychische Unsicherheit: das Kind ist sich des Gehörten nicht sicher und hat häufig bereits schlechte Erfahrungen gemacht, weil es schon öfters etwas falsch verstanden hat und die Umwelt (Eltern, Lehrer etc.) mit Unverständnis reagiert.

- Konzentrationsschwäche: das Kind muss sich, um nur annähernd alles verstehen zu können, wesentlich stärker konzentrieren als ein beidohrig hörendes Kind.

- Lernprobleme: aus den Konzentrationsproblemen und dem Falschverstehen erwachsen  Informationslücken, die Lernprobleme nach sich ziehen. Der während des Unterrichtsvormittages nicht vollständig wahrgenommene und damit nicht verstandene Lernstoff kann am Nachmittag zusätzlich zu den Hausaufgaben nicht bewältigt werden, auch wenn das Kind Hausaufgaben- und Lernbetreuung erfährt. Dadurch entstehen neue Informationslücken, die wiederum das Verständnis des neuen Lehrstoffes beeinträchtigen und somit auch das Sprachverständnis.

- soziale Probleme: die nicht adäquaten Reaktionen des einseitig hörgeschädigten Kindes werden häufig von den Mitgliedern einer Gruppe oder Klasse falsch verstanden und nicht auf den Hörschaden zurückgeführt. Dadurch können Kontaktprobleme und Aggressionen entstehen oder das Kind wird sich möglicherweise in der Gruppe zurückziehen. Auch werden leistungsschwache Kinder häufig von der Gruppe an den Rand gedrängt oder ausgegrenzt.

- schulisches Versagen: wenn einige der genannten Faktoren zusammentreffen oder  andere Probleme wie Störungen der expressiven Sprache hinzukommen, kann dies zu schulischem Versagen führen.

Notwendige Maßnahmen:

· fachärztliche Untersuchung zur Einleitung hörverbessernder Maßnahmen
 (z.B. bei Vorliegen einer Mittelohrstörung) und zum Ausschluss
 schwerwiegender Krankheiten

· Berücksichtigung des Hörschadens bei der Verteilung der Sitzordnung im
 Klassenverband: das gesunde Ohr soll dem Lehrer zugewandt sein! Außerdem
 soll der Schüler nicht zu weit hinten sitzen!

· ständiger Kontakt zwischen Elternhaus und Schule, um
 auftauchende Probleme möglichst sofort erkennen und dagegenwirken zu
 können

· Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine Hörgeräteversorgung zu
 einer Hörverbesserung und damit Linderung der Probleme beitragen.

· Um die beschriebenen Folgeschäden zu vermeiden, empfiehlt sich die
 Inanspruchnahme der
Mobilen sonderpädagogischen Dienste des
 Förderzentrums Förderschwerpunkt Hören. Informationen und Anmeldeformulare
 erhalten Sie bei uns!

Es gibt noch eine Reihe von speziellen Hilfen, die jedoch individuell vom Kind, vom jeweiligen Hörschaden und von den weiteren Rahmenbedingungen abhängig sind. Wenden Sie sich deshalb an uns. Wir beraten Sie gerne !

E. Ried

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