Schildkröte oH--1

Ambulante und mobile sonderpädagogische Dienste:

Das wesentliche Ziel aller sonderpädagogischen Bemühungen im Hörgeschädigtenbereich ist die Integration des Hörgeschädigten in ein selbstbestimmtes Leben. Je nach den individuellen Voraussetzungen des Betroffenen (restliches Hörvermögen, kognitive Fähigkeiten, familiäre Unterstützung, kommunikative Voraussetzungen usw.) erweist sich der Weg über eine integrative Beschulung mit zusätzlicher sonderpädagogischer Unterstützung oder eine Beschulung mit starker sonderpädagogischer Unterstützung im Förderzentrum Förderschwerpunkt Hören als sinnvoll.

Um jedem hörgeschädigten Kind einen seinen individuellen Voraussetzungen entsprechenden Bildungs- und Erziehungsweg zu ermöglichen, stellt das bayerische Bildungswesen ein differenziertes mobiles Hilfsangebot zur Verfügung, das die integrative Beschulung im allgemeinen Schulwesen unterstützt:

  • Pädagogisch-audiologische Beratungsstelle:
    diese unterstützt die medizinische Gehörabklärung und begleitet die Eltern und das Kind in dieser schwierigen Zeit. Auch bei bereits bekannten Hörbeeinträchtigungen soll eine umfassende fachpädagogische Beratung, unterstützt von Diplom-Psychologen und Hörgeräte-Akustiker-Meistern, den Eltern helfen, einen für ihr Kind bestmöglichen Weg zu finden und die Entwicklung des Kindes so zu fördern, dass sie auf ein organisch bedingtes Maß reduziert wird.
  • Frühförderstelle:
    Die Eltern betroffener Kinder werden durch regelmäßige Haus- frühförderung und Hausspracherziehung ab dem ersten Lebensjahr in allen für die Entwicklung ihres Kindes relevanten Bereichen unterstützt. Ebenso wird die Versorgung mit Hörhilfen unterstützt.
  • Mobile sonderpädagogische Hilfe (MSH):
    Hörgeschädigte Kinder an Regelkindergärten und Vorschuleinrichtungen werden von regelmäßig an die Einrichtung kommenden Fachkräften betreut, die Eltern wie Erzieher fachlich unterstützen und die Sprachentwicklung und die Sozialentwicklung fördern.
  • Mobiler sonderpädagogischer Dienst (MSD):
    Hörgeschädigte Kinder an allgemeinen Schulen werden von regelmäßig an die Einrichtung kommenden Hörgeschädigten- lehrern betreut. Ziel ist die Optimierung der kommunikativen Bedingungen sowie der Lernbedingungen, ebenso der Ausschluss von Störfaktoren. Auch die Optimierung der akustischen Bedingungen in den Klassenräumen wie auch der Einsatz von elektroakustischen Hilfen (z.B. FM-Anlagen) sind wesentliche Anliegen.

Für Fragen zu den mobilen Diensten für Hörgeschädigte wenden Sie sich an uns oder an die Pädagogisch-audiologische Beratungsstelle!

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