Schildkröte oH--1

Die Schülermitverantwortung:

Zur Mitgestaltung des schulischen Lebens wird nach § 62 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) eine Schülervertretung gewählt.

Zweck:

    • Mitgestaltung des Schullebens
    • Unterstützung von Schulleiter, Lehrkräften und Erziehungsberechtigten

Aufgaben:

    • Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen
    • Wahrnehmung schulischer Interessen der Schüler
    • Mithilfe bei der Lösung von Konflikten

Rechte:

    • Informationsrecht für Angelegenheiten der Schülervertretung
    • Anhörungs- und Vorschlagsrecht: Übermittlung von Wünschen und Anregungen der Schüler
    • Vermittlungsrecht und Beschwerderecht: Vorbringen von Beschwerden oder Konflikten bei der Schulleitung
    • Mitwirkungsrecht bei Verabschiedung und Durchführung der Hausordnung
    • Anregungsrecht zur Gestaltung von Kursen und Schulveranstaltungen

Die Klassensprecher der Hauptschulstufe wählten am 15.10.2009 folgende drei Schülersprecher für das Schuljahr 2009/10:
       1. Schülersprecherin:   Verena Killi, Klasse 8a
       2. Schülersprecher:     Maximilian Kriebel, Klasse 8b
       3. Schülersprecherin:   Katharina Braml, Klasse 9

 

[Hören macht Schule] [Sitemap] [SVE] [Die Schule] [Mobile Dienste] [Schulweg] [Heim & Tagesheim] [Elternbeirat] [Förderverein] [Schülermitverantwortung] [Informationen] [Kontakt]