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Die Schülermitverantwortung:
Zur Mitgestaltung des schulischen Lebens wird nach § 62 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) eine Schülervertretung gewählt.
Zweck:
- Mitgestaltung des Schullebens
- Unterstützung von Schulleiter, Lehrkräften und Erziehungsberechtigten
Aufgaben:
- Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen
- Wahrnehmung schulischer Interessen der Schüler
- Mithilfe bei der Lösung von Konflikten
Rechte:
- Informationsrecht für Angelegenheiten der Schülervertretung
- Anhörungs- und Vorschlagsrecht: Übermittlung von Wünschen und Anregungen der Schüler
- Vermittlungsrecht und Beschwerderecht: Vorbringen von Beschwerden oder Konflikten bei der Schulleitung
- Mitwirkungsrecht bei Verabschiedung und Durchführung der Hausordnung
- Anregungsrecht zur Gestaltung von Kursen und Schulveranstaltungen
Die Klassensprecher der Hauptschulstufe wählten am 15.10.2009 folgende drei Schülersprecher für das Schuljahr 2009/10: 1. Schülersprecherin: Verena Killi, Klasse 8a 2. Schülersprecher: Maximilian Kriebel, Klasse 8b 3. Schülersprecherin: Katharina Braml, Klasse 9
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