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Schulsprengel und Schulweg
Der Einzugsbereich des Förderzentrums Förderschwerpunkt Hören ist der gesamte Regierungsbezirk Oberbayern.
Es gilt das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs. Für Schülerinnen oder Schüler der 1. bis 3. Klasse werden bei einer Schulweglänge über 3 Kilometer Entfernung zwischen Elternhaus und Schule Schulbuslinien eingerichtet. Ab der 4. Klasse gilt die Zumutbarkeitsregel: Für Schülerinnen oder Schüler, deren Schulweg mit dem öffentlichen Nahverkehr länger als 90 Minuten einschließlich Fußwege beansprucht, werden ebenfalls Schulbusse eingesetzt.
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